AGB

VOIGT.GRAFIK

Atelier Christian Voigt
Stephanstrasse 10 
40599 Düsseldorf
Tel. 0172 6648395
voigt.grafik@gmail.com 
www.voigtgrafik.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Christian Voigt, Stand 01/2020

Grundlage eines Vertrages mit Christian Voigt (VOIGT.GRAFIK - Design für Print und Web), Grafik-Designer (nachfolgend Christian Voigt genannt) sind immer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsunterzeichnung anerkennen und bestätigen. Für alle Rechtsgeschäfte mit Christian Voigt sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. 

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Jeder an Christian Voigt erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
2) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen Christian Voigt insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
(3) Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Christian Voigt weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD und den Honorarempfehlungen des Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA, jeweils aktuelle Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
(4) Christian Voigt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(6) Christian Voigt hat lt. Gesetz das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Christian Voigt zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
(7) Christian Voigt hat das Recht, von ihm erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen, Internetpräsenzen oder Messen zu verwenden.
(8) Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
(9) In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung meiner Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
(10) Urheber oder Lizenzrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.
(11) Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des Honorars. Wiederholungs- und Mehrfachnutzungen sind zustimmungs- und honorarpflichtig.
(12) An den Arbeiten von Christian Voigt werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen, es sei denn es wird im Vertrag explizit darauf hingewiesen. Die Orginale sind, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird, nach angemessener Frist unbeschädigt an Christian Voigt zurückzugeben. Quelldateien sind geistiges Eigentum von Christian Voigt und werden in keinem Fall übertragen. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Christian Voigt nicht verpflichtet. 

2 Vergütung
(1) Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen z.B. in Voranschlägen und Angeboten getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
(2) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 
(3) Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Christian Voigt berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(4) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Christian Voigt dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
(5) In Stundensätzen sind die Digitalisierung von Daten im größeren Umfang nicht enthalten. 

3 Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.
(2) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Christian Voigt hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
(3) Bei Zahlungsverzug kann Christian Voigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
(1) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Als Zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.
(2) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
(3) Christian Voigt ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Christian Voigt entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Christian Voigt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Christian Voigt im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
(5) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(6) Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet. 

5 Eigentumsvorbehalt/Abnahme
(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Diese sind vom Gesetz her unveräußerlich.
(2) Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(3) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
(4) Christian Voigt ist nicht verpflichtet, Skizzen oder Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Handzeichnungen, Computerdaten oder Skripte, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Christian Voigt dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Christian Voigt geändert, und auftragsbezogen nur für das veranschlagte Projekt verwendet werden. 

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Christian Voigt Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen.
(2) Die Produktionsüberwachung durch Christian Voigt erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Christian Voigt berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Christian Voigt mind. 2 Muster-Belege unentgeltlich. Christian Voigt ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung in Verbindung mit einem Hyperlink zu verwenden. 

7 Haftung & Gewährleistung
(1) Christian Voigt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
(2) Christian Voigt haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Christian Voigt geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
(4) Sofern Christian Voigt notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Christian Voigt. Christian Voigt haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Sofern Christian Voigt selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Christian Voigt zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
(6) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(7) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Christian Voigt.
(8) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Christian Voigt nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden.
(9) Der Auftraggeber stellt Christian Voigt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.
(10) Die Gewährleistung entfällt werden Wartung- und Pflegeanweisungen seitens des Kunden nicht befolgt, Änderungen erstellten Dienstleitungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mängel nicht auf einer der genannten Voraussetzungen zurückzuführen ist.
(11) Der Kunde ist nach Abnahme der Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von Christian Voigt entfällt. 

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Christian Voigt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Christian Voigt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Christian Voigt übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Christian Voigt von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

9 Kündigung des Auftrages
(1) Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.
(2) Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Christian Voigt berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.
(3) Christian Voigt zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.
(4) Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.
(5) Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Christian Voigt zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen. 

10 Software
(1) Gehören Software-Programme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

11 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Eine Haftung von Christian Voigt für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstiger Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. 

12 Online- Übertragungen, Suchmaschinen
(1) Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Christian Voigt über das Internet.
(2) Dem Kunden ist bekannt, das von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. 

13 Datenschutz
(1) Christian Voigt weist gemäß Â§33BDSG darauf hin, das personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Christian Voigt weitergeleitet werden. Siehe auch die Seite Datenschutzerklärung.

14 Erfüllungsort und Wirksamkeit
(1) Erfüllungsort für beide Teile ist Düsseldorf als Sitz von Christian Voigt (VOIGT.GRAFIK).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 

15 Sonstiges
(1) Von Christian Voigt übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
(2) Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
(3) Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Internet unter www.voigtgrafik.de zugänglich gemacht. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tage nach Veröffentlichung widerspricht, gilt die Änderung/Erweiterung als vereinbart.
(6) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftform-Erfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(7) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Düsseldorf. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(8) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Christian Voigt nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

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